Schadengutachten

werden auch Unfallgutachten oder Beweissicherungsgutachten genannt. Bei Unfallschaden durch Fremdverschulden sind Sie so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Zur Beweissicherung und Ermittlung des Reparaturaufwandes sowie aller weiteren Kosten und Werte fertigen wir für Sie ein Schadengutachten.

Fremdverschuldeter Unfall

  • Freie Wahl des Gutachters
  • Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
  • Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • Freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen

Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie alle weiteren mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Kosten ersetzt die gegnerische Haftpflichversicherung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Regulierung auf Basis des Kostenvoranschlages Ihrer Werkstatt der Nutzungsausfall, die Wertminderung sowie die Wirtschaftlichkeit der Reparatur durch die Versicherung Ihres Unfallgegners festgesetzt wird. Nachträgliche Beweisführung ist unter Umständen nur schwer oder gar nicht mehr möglich.

Eigenverschuldeter Unfall

Die Reparatur- und Gutachterkosten ersetzt Ihre Vollkasko - sofern abgeschlossen.

  • Bitte beachten Sie: Keine freie Gutachterwahl!

Schaden durch Wind, Wetter oder Wild

Die Reparatur- und Gutachterkosten an Ihrem Fahrzeug ersetzt Ihre Teilkasko - sofern abgeschlossen.

  • Bitte beachten Sie: Keine freie Gutachterwahl!

Rechtlicher Hinweis: Wir dürfen keinerlei Rechtsberatung geben. Darum kontaktieren Sie bei unklarer Rechtslage bitte unbedingt Ihren Anwalt.