Gasuntersuchungen nach § 41a StVZOAU-Plakette

Für Fahrzeuge mit Flüssigkeitsgasanlagen (LPG) und Erdgasanlagen (LPG)  gelten besondere Prüfvorschriften.

Nach dem Einbau von Nachrüstanlagen gem. ECE R115 führen wir für Sie die zugehörige Einbauprüfung durch (GSP=Gassystemeinbauprüfung).

Nach Umbauten, unfallbedingten Reparaturen,  sowie zur nächsten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO stehen wir Ihnen bei der Anlagenprüfung beiseite (GAP = Gasanlagenprüfung, auch Gaswiederholungsprüfung genannt).

Die wiederkehrende Gasanlagenprüfung darf bis zu 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.