Folgende Änderungsabnahmen führen wir für Sie durch (§ 19(3) StVZO):

  • Abgasanlagen, Schalldämpfer
  • Anbauteile, Spoiler, Karosseriebausätze
  • Fahrwerksänderungen
  • Kupplungskugel mit Halterung (Anhängekupplung), wenn vorgeschrieben
  • Leistungsreduzierungen, Leistungssteigerungen
  • Rad-Reifen-Kombinationen
  • Rückrüstung in den Originalzustand
  • Sonderlenker und Sonderlenkräder
  • Zusatzheizungen (wenn vorgeschrieben)

Folgende Unterlagen benötigen wir, um die Abnahme erfolgreich durchführen zu können:

  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Typgenehmigung, COC)
  • Prüfgrundlage (gültiges Teilegutachten, Teilegenehmigung, ABE, EG-BE, Bauartgenehmigung)
  • eine Einbau-/Montageanleitung, falls vorhanden
  • den Nachweis einer Fachwerkstatt über den Einbau, sofern es Auflage der Prüfgrundlage ist